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Kommentar

Gema und Co. erhöhen Gebühren für USB Sticks – Wann fallen Abgaben auf Cloud Storage an?

Wie Markus schreibt, befindet sich seit kurzem ein PDF Dokument auf den Servern der Gema, in dem die Erhöhung der Gebühren für die Abgabe auf USB-Sticks ab Sommer 2012 festgehalten ist. Schlimm genug, aber wann findet die Gema gefallen an den Cloud Storage Services?

Demnach fallen ab dem 01.07.2012 für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Größe von bis zu 4GB 91 Cent an. Für USB-Sticks mit einer Kapazität größer 4GB zahlen Kunden dann 1,56 Euro, für eine Speicherkarte gleicher Größe 1,95 Euro. Das wurde ebenfalls im Bundesanzeiger bestätigt.

In Zeiten in denen Cloud Storages Services allerdings nur so aus dem Boden schießen, würde es mich nicht wundern, wenn auch darauf bald eine Abgabe entfallen wird. Ich bin kein Jurist und habe mir jetzt auch (noch) nicht die Mühe gemacht alle dafür notwendigen Paragraphen zu lesen, aber “… über die Vergütung nach den §§ 54, 54a UrhG (Vergütung für private Vervielfältigung) für Speichermedien der Typen” kann genau so gut Cloud Storage Services beinhalten. Hier können und werden schließlich auch oben genannte Daten abgelegt. Wenn ich bspw. ein Photo mit meinem Smartphone erstelle oder ein Video drehe, kann ich beides direkt in der Dropbox oder auf anderen Services ablegen.

Haltet mich für verrückt, aber ich traue denen alles zu! Und wenn die erst einmal den Braten und die €€€ gerochen haben, werden sie nicht mehr zu halten sein! Und wenn man überlegt mit was für Speicherkapazitäten wir es beim Cloud Storage im Vergleich zu den USB-Sticks zu tun haben… Nicht drüber nachdenken! Ich kann mir aber gut vorstellen, dass hier dann auch fleißig an der Gebührenschraube gedreht wird.


Bildquelle: http://www.welt.de