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Cloud Computing und Service Level Agreements: Das sollte nicht fehlen!

Unternehmen müssen die Leistungen, die Provider beim Cloud Computing erbringen sollen, genau definieren. Der Hamburger Managed Service Provider Easynet hat dazu zehn wesentliche Punkte zusammengestellt, die in den Verträgen und SLAs von Cloud-Projekten nicht fehlen sollten.

Cloud Computing ist zur Realität geworden – viele Unternehmen denken darüber nach, wie sie die Cloud für ihre IT nutzen können oder haben bereits konkrete Schritte vorgenommen. Wer einem Cloud Provider die Verantwortung für wesentliche IT-Ressourcen überträgt, muss mit ihm klare Regelungen treffen. Die folgenden zehn Punkte beinhalten die wesentlichen Aspekte, die Anwender bei der Festlegung von SLAs (Service Level Agreements) – beziehungsweise in sonstigen Verträgen – für das Cloud Computing keinesfalls vernachlässigen sollten:

  1. Technische Parameter – Die grundlegenden technischen Parameter müssen genau definiert werden, vor allem die nutzbaren Bandbreiten, die garantierte Verfügbarkeit, eventuelle Wartungs- und Reaktionszeiten, das Datenvolumen, aber auch die Datenarten, ob beispielsweise nur strukturierte Daten oder auch Multimedia-Daten abgedeckt werden.
  2. Prozessbezogene Kennzahlen – Über die technischen Basis-Parameter hinaus können sich Anwender auf prozessbezogene Kennzahlen beschränken und zum Beispiel für einen Online-Verkaufsvorgang die Reaktionszeiten, vom Einstellen eines Artikels in den Warenkorb des Shops bis zum Auftrag vereinbaren.
  3. Messmethoden – Für die verwendeten Parameter muss auch festgelegt werden, wie sie gemessen werden. So muss etwa für ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau genau definiert sein, wann, wo und mit welchen Methoden die Verfügbarkeit ermittelt wird.
  4. Monitoring – Ein umfassendes und skalierbares Monitoring für die laufenden Prozesse sowie ein entsprechendes Reporting ist für die SLA unverzichtbar.
  5. Speicherort – Es muss festgelegt sein, wo die Daten vom Provider gespeichert werden – zum Beispiel in Deutschland, in der EU oder weltweit. Dies ist auf Grund unterschiedlicher rechtlicher Regelungen unerlässlich.
  6. Eigentum an den Daten – Es muss klar sein, wem die vom Provider verarbeiteten Daten gehören – dem Provider oder seinem Kunden.
  7. Gerichtsstand – Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von größter Bedeutung; die besten SLA nützen nämlich nichts, wenn sie auf den Antillen eingeklagt werden müssen. Mit dem Gerichtsstand entscheidet sich auch, welches Recht im Streitfall zur Anwendung kommt.
  8. Datensicherheit – Der Provider muss klar darlegen, was er zur Herstellung einer hohen Datensicherheit unternimmt, insbesondere bei kritischen und personenbezogenen Daten.
  9. Nachprüfbarkeit – Kunden müssen überprüfen können, ob die Festlegungen des Providers hinsichtlich der Datensicherheit eingehalten werden. Auch dazu müssen bereits in den SLA Vereinbarungen getroffen werden.
  10. Verbleib der Daten – Die SLA müssen auch Angaben dazu enthalten, was mit den Daten nach Ende der Geschäftsbeziehung geschieht, ob beispielsweise der Provider bei strittigen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht hat: Für solche Fälle sollte man bereits in den SLA eine Schiedsstelle vereinbaren.

Standard-Cloud-Angebote arbeiten in der Regel mit fertig vorgegebenen SLAs, die durch den Kunden nicht verändert oder nachverhandelt werden können. Diese Normierung ist meist die Voraussetzung für günstig angebotene Leistungen eines Cloud-Providers. Hier müssen Unternehmen genau prüfen, wo und wie weit die Standard-SLAs von einem eigenen Soll-SLAs abweichen – sind davon substantielle Punkte betroffen, sollte das jeweilige Angebot nicht genutzt werden.


Quelle: Easynet
Bildquelle: http://www.supplierrelationships.com, http://bluebuddies.com